Lexikon -Höhere Gewalt
Die Rechtssprechung bezeichnet ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und auch durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis als Höhere Gewalt.
Startseite StartseiteStartseite - Besser versichern - weniger bezahlen – günstig finanzieren - rentabel anlegen - powered by Inveda.net | Onlinerechner powered by Inveda.net | Privat | Gewerbe powered by Inveda.net | Geldanlage powered by Inveda.net | Finanzierung | Kontakt |
Die Rechtssprechung bezeichnet ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und auch durch äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis als Höhere Gewalt.